Versicherungen

Zurich-Versicherung: Kein Covid-19-Sonderstatus mehr

Ab dem 1. Juli 2023 ändert die Zurich Gruppe Deutschland ihre Bedingungen für die Existenzabsicherung im Zusammenhang mit Covid-19.

Bisher galt eine Wartezeit von vier Wochen nach der Genesung von einer Covid-19-Infektion, bevor man eine Berufs- oder Todesfallabsicherung abschließen konnte. Diese Wartezeit wird ab dem 1. Juli aufgehoben. Dann wird eine Covid-19-Infektion wie jede andere Infektionskrankheit behandelt, die nach der Ausheilung keinen Einfluss mehr auf die Risikobewertung hat, teilt der Versicherer mit.

Allerdings müssen Covid-19 und Long-Covid-Erkrankungen weiterhin für den angefragten Zeitraum angegeben werden, wenn man eine Lebensrisiko- oder Arbeitskraftabsicherung beantragt.